In Pentling auf der A93, Abschnitt 980, km 0.653, Fahrtrichtung Hof wurde am 26.09.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten, die zulässige Geschwindigkeit beträgt 80 km/h, Festgestellte Geschwindigkeit 106 km/h Geschwindigkeitsmessanlage: Einseitensensor ES3.0

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.5 BKat 

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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