Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bochum, auf der Klosterstraße / Brockhauser Straße, FR Stiepel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 99 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Stadt Bochum übersandt.

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