Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Groß-Umstadt, außerhalb, auf der B 45, Abfahrt Höchst i. Odw. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 95 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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