Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 20, zw. Jarmen u. Gützkow wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.

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