In Attendorn-Listerscheid, Ihnestr., L 539 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Traffiphot -S-stationär  71 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Olpe übersandte Anhörungsbogen

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