Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Neu-Häcklingen, B 4 / B209, Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau / Uelzen mit 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 dokumentierte mit Frontfoto 96 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Formular Anhörung
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