Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Grafschaft, auf der BAB 61, km 177,300 Gem. Grafschaft, FR Köln  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Lasergerät und Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandt.

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