Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 109, im Abschnitt 95, km 5,4, zw. Falkenthal und Zehdenick, in FR Zehdenick wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässigen 70 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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