Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, in Höhe km 92,0, Höhe Eisenbahnbrücke, in FR AD Potsdam die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 71 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto, angebotenes Verwarnungsgeld 20,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung mit Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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