Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, bei km 52,800, Dresden – Aachen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 112 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: Messung mit Messgerät ESO ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Schriftliche Verwarnung/Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.

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