Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 72, in Höhe km 39,6, Hof – Leipzig um 22 km/h, bei erlaubten 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 122 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Anhörung zum Bußgeldverfahren
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