Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177.5
die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt  wurden bei erlaubten 120 km/h, 147 km/h durch Lasermessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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