Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 01.11.2015 auf der BAB 10, Abschn. 251, km 0,775, Auffahrt Spandau, zur BAB 10, in FR AD Werder die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 92 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Lasermessung, PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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