Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am in Erkrath, BAB 3, bei km 103,4, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 110 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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