Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gießen, A 485, Gießener Nordkreuz, Langgöns, km 18,035 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 102 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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