Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, Ostring/Oststr., FR Erkrath die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 80 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto mit VDS M5

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandt.

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