Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 112 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen zur Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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