Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im AD Barnim, Ast A 10, Abs. 16, Höhe km 2,0, Tangente, in FR B2/Berlin, Weißens./Schwan. die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 85 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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