Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Landkreis Dahme-Spreewald, auf der B 115, Abs 400, im Bereich von km 0,6, Richtung Golssen um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 mit Fahrerfoto 98 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandte Anhörung zum Bußgeldverfahren

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