Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 33102, Paderborn, auf der B 64, Abs. 45, km 0,240 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 94 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandt.

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