Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Neu-Häcklingen, B 4 / 209, Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Formular Anhörung

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