Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Etzen, B 209, Abschnitt 310, Station 9.01, FR Lüneburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit TraffiPhot S mit Frontfoto ergab 97 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Vordruck Anhörung

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