In der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 2, FR Hamburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 330 mit Frontfoto 90 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörungsbogen

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