Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dortmund, B 236n, FR Lünen, km 6,770 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 89 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Dortmund übersandt.

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