Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ebermannsdorf, auf der B 85, im Abschnitt 1520, Höhe km 1,700, Richtung Schwandorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 102 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Bußgeld: 140,00 € erhöht wegen Voreintragungen
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 17 OWiG
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Viechtach erlassen.
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