Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Flur Elterlein, S 258, Zwönitzer Straße, Kreuzung S258/S222, FR Scheibenberg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 92 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandt.

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