Mit 33 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h in Fußgönheim, Gem. Fußgönheim, auf der A 61, Ppl. “Sandberg”, km 361,7, FR Koblenz außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 163 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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