Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Gütersloh, Münsterlandstraße, Höhe Hausnr. 369, FR Niehorst wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässigen 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Speedophot.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandt.

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