Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gütersloh, Spexarder Str. ggü. 140, FR Am Hüttenbrink die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 80 km/h durch Messung mit TraffiStar S350. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gütersloh übersandte Formular Anhörung

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