Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 1, bei km 141, Kreuz Ost, Ortsteil-Nummer 130 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 105 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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