Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hofheim-Wallau, auf der A 66 , bei km 20,480, Fahrtrichtung Frankfurt am Main die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 131 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 51 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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