Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Lichtenfels,St 220, im Abschnitt 180, bei km 0,800-1,000, in Fahrtrichtung Altenkunstadt um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Handmessgerät – FG21P 97 km/h, 80,00 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot wegen Voreintragungen.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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