Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 25.02.2016 in Mönchengladbach, auf der A 46, km 43,686, RF NE wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 132 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 54 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandt.

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