Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstatt, Spur Mitte mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 330 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.