Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Wichtelnförth, B 4, Abschnitt 440, Station 1804, FR Gifhorn um 29 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiPhot S mit SmartCamera IV.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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