Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde, die zulässige Geschwindigkeit in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 98 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Schriftliche Verwarnung wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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