Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 86368, Gersthofen, Augsburger Str., Höhe Autobahnunterführung Nord die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 72 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit eso Einseitensensor, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von übersandt.

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