Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit in Köln, auf der BAB 3, bei km 0.80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, Fahrtrichtung Oberhausen überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 100 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Radarmessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Köln übersandt.

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