Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, auf der B10, bei Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 66 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot-S, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Schriftliche Verwarnung/Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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