Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, km 0,30, in Richtung Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 37 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 157 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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