Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Duisburg, auf der A 40, RF Dortmund, in Höhe km 43,100 um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 133 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Duisburg übersandte Vordruck Anhörung

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