Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gruibingen, auf der BAB 8, Höhe km 160,235, Stuttgart – München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Lasermessung 129 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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