Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 114 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung  mit Lasergerät mit Foto 80 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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