Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor mit Beweisfoto 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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