Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Schweinfurt, bei km 117,2, Überholspur überschritten. Die durchgeführte Piezomessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 109 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 189 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”