Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, Bad Godesberger Straßentunnel, FR Mehlen (Süden), die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 13 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät VDS M5 wurden 63 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Zeugenfragebogen

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