Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 5, Abschn. 555, km 0,3, in Richtung Berlin um 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 87 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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