Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Horst, BAB 7, Hh. Brücke K 10, Horster Landstraße
wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 100 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Poliscan und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.

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