Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der A 62, Höhe km 219.6, Gem. Bann, FR Pirmasens. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.0 100 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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