Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, auf dem Friedrich-Ebert-Damm begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 71 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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